Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung

BbgMVergV

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten.

(2) Vergütungen für Mehrarbeit sowie Ausgleichszahlungen zur finanziellen Abgeltung von Arbeitszeitguthaben dürfen nur nach Maßgabe dieser Verordnung gezahlt werden.

Einzelnorm

§ 2