Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz
BbgNdG§ 11 Verkündung
Dieses Gesetz wird in hochdeutscher Sprache verkündet und als Anlage eine niederdeutsche Fassung beigefügt.
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BbgNdGDieses Gesetz wird in hochdeutscher Sprache verkündet und als Anlage eine niederdeutsche Fassung beigefügt.