Gesetze / Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz
BbgPJMDSG§ 18 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche ermöglicht die vertrauliche Mitteilung von Verstößen gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassenen Rechtsvorschriften an ihn.
Einzelnorm