Gesetze / Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz

BbgPJMDSG

§ 5 Allgemeine Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verantwortliche veröffentlicht

seinen Namen und seine Erreichbarkeit,

die Erreichbarkeit der oder des behördlichen Datenschutzbeauftragten,

eine Beschreibung der Zwecke, zu denen er personenbezogene Daten verarbeitet,

allgemeine Hinweise zu den Rechten der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Beschwerde bei der oder dem Landesbeauftragten und

den Namen und die Erreichbarkeit der oder des Landesbeauftragten.

Einzelnorm

§ 4 § 6