Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung
BbgPLV§ 6 (aufgehoben)
Für § 6 BbgPLV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.