Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Eignungsfeststellungsverordnung für die Richter- und Staatsanwaltschaft

BbgRiStAEV

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz über die Erprobung für Beförderungsämter vom 4. Mai 2021 (JMBl. S. 36) außer Kraft.

Potsdam, den 8. November 2023

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

§ 5