Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Sozialberufsgesetz
BbgSozBerG§ 11 (aufgehoben)
Für § 11 BbgSozBerG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.