Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Straßenplanungssicherstellungsgesetz
BbgStrPlanSiG§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 dieses Gesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 4. März 2021
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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