Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Transplantationsbeauftragtenverordnung
BbgTPBV§ 5 Krankenhausinterne Informationsveranstaltungen
Erstmals bis zum 30. Juni 2023 und danach mindestens alle vier Jahre sind im Rahmen von krankenhausinternen Informationsveranstaltungen Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte über die Bedeutung und den Prozess der Organ- und Gewebespende von der oder dem Transplantationsbeauftragten aufzuklären und über die festgelegten Verfahrensanweisungen zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme durch die Krankenhausleitung während der Dienstzeit zu ermöglichen.
Einzelnorm