Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg
BbgUIGGebO§ 2 Ablehnung von Anträgen
Die Ablehnung von Anträgen ist nicht gebührenpflichtig.
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BbgUIGGebODie Ablehnung von Anträgen ist nicht gebührenpflichtig.