Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Versorgungs-EPP-Gesetz

BbgVEPPG

§ 3 Zahlungszeitpunkt

Die Energiepreispauschale soll mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember 2022 ausgezahlt werden.

§ 2 § 4