Gesetze / BeamtVAltGZustAnO · BGBl. I 2025, Nr. 146 (Nr. 170)

Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs

19 Normen · ausgefertigt 13.06.2025 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anordnungsgegenstand
  3. § 2 Persönlicher Geltungsbereich
  4. § 3 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
  5. § 4 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz und des aus Artikel 45 AEUV abgeleiteten Nachteilsausgleichs
  6. § 5 Sachliche Zuständigkeit für die Anerkennung eines Dienstunfalls und die Festsetzung von Unfallfürsorgeleistungen sowie damit zusammenhängender Befugnisse
  7. § 6 Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung eines nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übergegangenen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Unfalls
  8. § 7 Sachliche Zuständigkeit für die Erteilung von Vorabentscheidungen und für die Erteilung von Versorgungsauskünften
  9. § 8 Sachliche Zuständigkeit bei Verschollenheit der versorgungsberechtigten Person
  10. § 9 Weitere Befugnisse zur Aufgabenerfüllung
  11. § 10 Sachliche Zuständigkeit betreffend den Versorgungsausgleich und für die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
  12. § 11 Sachliche Zuständigkeit für die Versorgungslastenteilung
  13. § 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
  14. § 13 Erlass von Widerspruchsbescheiden; Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
  15. § 14 Sachliche Zuständigkeit für ehemalige Geschäftsbereiche
  16. § 15 Örtliche Zuständigkeit
  17. § 16 Übersendung erforderlicher Unterlagen
  18. § 17 Berichtspflicht und Beteiligung der obersten Dienstbehörden
  19. § 18 Schriftverkehr
  20. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  21. Anlage (zu § 1)