Gesetze / BeamtVG§43Abs3V · BGBl I 1977, 1011

Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes

11 Normen · ausgefertigt 24.06.1977 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Flugdienst
  3. § 2 Besonders gefährdetes fliegendes Personal
  4. § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
  5. § 4 Helm- und Schwimmtaucher
  6. § 5 Beamte im Bergrettungsdienst
  7. § 6 Munitionsuntersuchungspersonal
  8. § 7 Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze
  9. § 8 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
  10. § 9 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes
  11. § 10 Berlin-Klausel
  12. § 11 Inkrafttreten