Gesetze / Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
BeamtVG§43Abs3V§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
BeamtVG§43Abs3VDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.