Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
BergtechAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bergbautechnologe/Bergbautechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.