Gesetze / Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

BesVNG 2

§ 7 Zusammenfassung von Anpassungszuschlägen

Bei der zweiten und jeder weiteren Gewährung eines Anpassungszuschlages werden die Anpassungszuschläge für Versorgungsempfänger mit gleichem Stichtag (§ 6) jeweils zu einem gemeinsamen Hundertsatz zusammengezählt.

§ 6 § 1