Gesetze / Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

BeschNeuRG

Art 18 Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.

Art 17 Art 19