Gesetze / BetonFBAusbV · BGBl I 2015, 1179

Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin

21 Normen · ausgefertigt 13.07.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
  10. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  11. § 7 Ziel und Zeitpunkt
  12. § 8 Inhalt
  13. § 9 Prüfungsbereiche
  14. § 10 Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen
  15. § 11 Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton
  16. Abschnitt 3 · Abschlussprüfung
  17. § 12 Ziel und Zeitpunkt
  18. § 13 Inhalt
  19. § 14 Prüfungsbereiche
  20. § 15 Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung
  21. § 16 Prüfungsbereich Betontechnologie und Oberflächengestaltung
  22. § 17 Prüfungsbereich Betonfertigteile
  23. § 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  24. § 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  25. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  26. § 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  27. § 21 Inkrafttreten
  28. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin