Gesetze / Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung

BetonFBAusbV

§ 14 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Betonfertigteilherstellung,
2.
Betontechnologie und Oberflächengestaltung,
3.
Betonfertigteile sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 13 § 15