Gesetze / Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung

BetonFBAusbV

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.
§ 8 § 10