Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BfAAG§ 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin beim Bundesamt sind bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.