Gesetze / BfAAG · BGBl I 2020, 1241

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

10 Normen · ausgefertigt 12.06.2020 · Änderungen

  1. § 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
  2. § 2 Aufgaben des Bundesamts
  3. § 3 Aufsicht
  4. § 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
  5. § 5 Wahl des Personalrats
  6. § 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  7. § 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
  8. § 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
  9. § 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
  10. § 10 Aufbauzulage