Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Anerkennung von Bienenbelegstellen
BienBelV§ 2 Anerkennungsverfahren
(1) Der Antrag auf Anerkennung einer Bienenbelegstelle ist
unter Verwendung eines vom Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft
herausgegebenen Musters zu stellen und muß insbesondere folgende Angaben
enthalten:
Name, Anschrift und die Rechtsform des Trägers der Bienenbelegstelle,
Name und Anschrift des Leiters der Bienenbelegstelle,
Namen der Imker, die im vorgesehenen Schutzbereich Bienenvölker
aufgestellt haben.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
das Zuchtprogramm,
eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000 mit genauer
Einzeichnung der Bienenbelegstelle und der Bienenbestände im vorgesehenen
Schutzbereich,
eine Auflistung der Städte und Gemeinden im vorgesehenen
Schutzbereich,
eine schriftliche Erklärung, daß alle Bienenbestände
einschließlich Wanderstände im vorgesehenen Schutzbereich
erfaßt sind,
eine schriftliche Erklärung, daß die Umweiselung der im
vorgesehenen Schutzbereich gehaltenen Völker auf die Zuchtlinie der
Bienenbelegstelle erfolgt ist oder erfolgen soll,
eine Stellungnahme der unteren Forstbehörde und der regionalen
Imkervereine,
bei vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehenden
Bienenbelegstellen
Nachweise über die Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Jahre
in der Saison (15. Mai bis 15. August) aufgestellten Drohnenvölker,
Nachweise über die Anzahl der in den letzten drei Jahren vor
Inkrafttreten dieser Verordnung während der Saison aufgestellten und
begatteten Weiseln und umgeweiselten Bienenvölker einschließlich
Wandervölker.