Gesetze / Binnenschiffseichordnung

BinSchEO

§ 14 Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,
5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,
¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,

gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

§ 13 § 15