Gesetze / Binnenschiffseichordnung

BinSchEO

§ 14 Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, daß eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

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1% bei einer Verdrängung von höchstens 500 cbm,
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5 cbm bei einer Verdrängung von mehr als 500 cbm bis zu 2.000 cbm,
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1/4% bei einer Verdrängung von mehr als 2.000 cbm,

gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

§ 14 § 16