Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974§ 2
Für diese Norm liegt kein Text vor.
Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974Für diese Norm liegt kein Text vor.