Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.