Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten

BinSchOWiZustV 1974

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.

§ 2