Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974Schlußformel
Der Bundesminister für Verkehr
Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974Der Bundesminister für Verkehr