Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erwerben will, muss

1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erfolgreich absolviert haben.
§ 46 § 48