Gesetze / BinSchPersV · BGBl I 2021, 4982 (5204) (2023 I Nr. 144)

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

143 Normen · ausgefertigt 26.11.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
  6. § 4 Zuständige Behörde
  7. § 5 Identitätsnachweis
  8. § 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
  9. § 7 Übersetzungen
  10. § 8 Gebühren und Auslagen
  11. Teil 2 · Befähigungen
  12. Kapitel 1 · Befähigungszeugnisse der Besatzung
  13. § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
  14. § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
  15. § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
  16. § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
  17. § 13 Amtlicher Berechtigungsschein
  18. § 14 Befreiungsmöglichkeiten
  19. § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
  20. § 15a Erweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
  21. § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
  22. § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
  23. § 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
  24. § 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
  25. Kapitel 2 · Erwerb von Befähigungszeugnissen
  26. Abschnitt 1 · Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
  27. § 20 Medizinische Tauglichkeit
  28. § 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
  29. § 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
  30. § 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
  31. § 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
  32. § 25 Fahrzeit
  33. § 26 Nachweis der Fahrzeiten
  34. § 27 Anerkennung von Fahrzeit
  35. § 28 Schifferdienstbuch
  36. Abschnitt 2 · Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
  37. § 29 Decksleute
  38. § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
  39. § 31 Matrose und Matrosin
  40. § 32 Bootsleute
  41. § 33 Steuerleute
  42. § 34 Maschinenkundige
  43. § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
  44. § 36 (weggefallen)
  45. Abschnitt 3 · Führungsebene
  46. § 37 Erwerb des Unionspatentes
  47. § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
  48. § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
  49. § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
  50. Abschnitt 4 · Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
  51. § 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
  52. § 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
  53. § 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
  54. § 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
  55. § 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
  56. Abschnitt 5 · Sicherheitspersonal
  57. § 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
  58. § 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
  59. § 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  60. § 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  61. § 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  62. § 51 Atemschutzgerättragende Personen
  63. § 52 Durchführung der Prüfungen
  64. Abschnitt 6 · Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
  65. § 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
  66. § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
  67. § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
  68. § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
  69. § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
  70. § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
  71. Kapitel 3 · Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
  72. Abschnitt 1 · Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
  73. § 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
  74. § 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
  75. § 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
  76. § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
  77. § 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
  78. § 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
  79. Abschnitt 2 · Verfahren auf Führungsebene
  80. Unterabschnitt 1 · Behördliche Befähigungsprüfung
  81. § 65 Durchführung der Prüfung
  82. § 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  83. § 67 Zulassung zur Prüfung
  84. § 68 Prüfungskommissionen
  85. § 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
  86. § 70 Befreiungen und Erleichterungen
  87. § 71 Nachteilsausgleich
  88. § 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
  89. § 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
  90. § 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
  91. § 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
  92. § 76 Prüfungsordnung
  93. § 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
  94. Unterabschnitt 2 · Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
  95. § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
  96. § 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
  97. § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
  98. § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
  99. § 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
  100. § 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
  101. § 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
  102. Abschnitt 3 · Verfahren für das Sicherheitspersonal
  103. § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
  104. § 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
  105. § 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  106. § 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
  107. Abschnitt 4 · Zulassung von Simulatoren
  108. § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
  109. § 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
  110. Kapitel 4 · Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
  111. § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
  112. § 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
  113. § 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
  114. § 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
  115. § 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
  116. Teil 3 · Besatzung
  117. § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
  118. § 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
  119. § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
  120. § 99 Nutzung neuer Technologien
  121. § 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
  122. § 101 Betriebsformen
  123. § 102 Bordbuch
  124. § 103 Dienst- und Ruhezeiten
  125. § 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
  126. § 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
  127. § 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
  128. § 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
  129. § 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
  130. § 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
  131. § 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
  132. § 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
  133. § 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
  134. § 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
  135. § 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
  136. § 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
  137. § 116 Abweichungen
  138. § 117 Ausnahmebewilligungen
  139. § 118 Zusätzliche Bestimmungen
  140. Teil 4 · Pflichten
  141. § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
  142. Teil 5 · Ordnungswidrigkeiten
  143. § 120 Ordnungswidrigkeiten
  144. Teil 6 · Qualitätssicherung und Evaluierung
  145. § 121 Überwachung
  146. § 122 Evaluierung
  147. Teil 7 · Übergangs- und Schlussbestimmungen
  148. § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
  149. § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
  150. § 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
  151. § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
  152. § 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
  153. § 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
  154. § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
  155. § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
  156. § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
  157. § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
  158. § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
  159. § 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
  160. § 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
  161. § 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
  162. § 137 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
  163. § 138 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
  164. § 139 Umtausch von Radarbescheinigungen
  165. § 140 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
  166. § 141 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
  167. § 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
  168. Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
  169. Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
  170. Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
  171. Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
  172. Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59
  173. Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95
  174. Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen
  175. Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
  176. Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
  177. Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
  178. Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars
  179. Anhang 2 zu Anlage 6a Muster für den Zulassungsbescheid
  180. Anhang 3 zu Anlage 6a Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit
  181. Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
  182. Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene
  183. Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene
  184. Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
  185. Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
  186. Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
  187. Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
  188. Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
  189. Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken
  190. Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
  191. Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas – LNG)
  192. Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
  193. Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
  194. Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
  195. Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
  196. Anhang 1 zu Anlage 21 Bescheinigung über die Teilnahme an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt
  197. Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele
  198. Anlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
  199. Anlage 23 (zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen
  200. Anhang 1 zu Anlage 23 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt
  201. Anhang 2 zu Anlage 23
  202. Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis
  203. Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis
  204. Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) Muster Sportschifferzeugnis
  205. Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis
  206. Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein
  207. Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen
  208. Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt
  209. Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
  210. Anlage 32 (zu § 137 Absatz 2) (weggefallen)
  211. Anlage 33 (zu § 138) (weggefallen)