Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersVAnlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
(Fundstelle: Fundstelle: BGBl. 2023 II Nr. 105, 15)
Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis der Untersuchung der Tauglichkeit in der Binnenschifffahrt| Name, Vorname (falls vorhanden auch Geburtsname) des Untersuchten | |
| Geburtsdatum und -ort | Ausgewiesen durch Vorlage von (Personalausweis oder Reisepass oder anderes amtliches Identitätsdokument) |
| Name und Vorname des untersuchenden Arztes | |
| Anschrift | Telefonische Erreichbarkeit |
Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Tauglichkeit nach den Vorgaben in Anlage 4 der Binnenschiffspersonalverordnung über medizinische Tauglichkeitskriterien (allgemein, in Bezug auf das Sehvermögen, in Bezug auf das Hörvermögen) mit den folgenden Ergebnissen untersucht:
☐
Dauerhaft untauglich
☐
Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis ____________
☐
Tauglich ohne Einschränkungen
☐
Tauglichkeit befristet bis ____________
☐
Tauglich unter der Voraussetzung, dass das Patent der untersuchten Person vor dem 1. April 2004 erteilt worden ist
☐
Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen
☐
01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
☐
02 Hörhilfe erforderlich
☐
03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
☐
04 Kein Alleindienst im Steuerhaus
☐
05 Nur bei Tageslicht
☐
06 Keine Navigationsaufgaben zulässig
☐
07 Beschränkt auf ein einzelnes Fahrzeug namens __________________________
☐
08 Beschränkter Bereich __________________________
☐
09 Beschränkte Aufgabe __________________________
| Stempel | ||
| Datum, Unterschrift des Arztes/der Ärztin |