Gesetze / BinSchStrEV 2012 · BGBl I 2012, 2 (1717)

Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

39 Normen · ausgefertigt 16.12.2011 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Zuständige Behörden
  5. § 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
  6. § 4 Auflagen
  7. Abschnitt 2 · Ordnungswidrigkeiten
  8. § 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
  9. § 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
  10. § 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
  11. § 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
  12. § 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
  13. § 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
  14. § 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
  15. § 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
  16. § 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
  17. § 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
  18. § 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
  19. § 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
  20. § 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
  21. § 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
  22. § 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
  23. § 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
  24. § 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
  25. § 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
  26. § 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
  27. § 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
  28. § 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
  29. § 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
  30. § 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
  31. § 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
  32. § 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
  33. § 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
  34. § 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
  35. § 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
  36. § 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
  37. § 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
  38. § 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
  39. § 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
  40. Abschnitt 3 · Schlussbestimmungen
  41. § 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
  42. § 38 Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
  43. § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  44. Anlage