Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 19.07 Überholen
1.
Das Überholen bei Nacht ist verboten.
2.
Abweichend von Nummer 1 darf ein Kleinfahrzeug überholen und überholt werden.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012