Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012§ 19.08 Wenden
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO 2012Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.