Gesetze / BioSt-NachV 2021 · BGBl I 2021, 5126

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung

55 Normen · ausgefertigt 02.12.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Teil 2 · Nachhaltigkeitsanforderungen
  6. § 3 Anforderungen für die Vergütung
  7. § 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
  8. § 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
  9. § 6 Treibhausgaseinsparung
  10. Teil 3 · Nachweis
  11. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  12. § 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
  13. § 8 Weitere Nachweise
  14. § 9 Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
  15. Abschnitt 2 · Nachhaltigkeitsnachweise
  16. § 10 Anerkannte Nachweise
  17. § 11 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
  18. § 12 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
  19. § 13 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
  20. § 14 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
  21. § 15 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
  22. § 16 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
  23. § 17 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
  24. § 18 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
  25. § 19 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
  26. Abschnitt 3 · Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
  27. § 20 Anerkannte Zertifikate
  28. § 21 Ausstellung von Zertifikaten
  29. § 22 Inhalt der Zertifikate
  30. § 23 Folgen fehlender Angaben
  31. § 24 Gültigkeit der Zertifikate
  32. § 25 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
  33. § 26 Weitere anerkannte Zertifikate
  34. Abschnitt 4 · Zertifizierungsstellen
  35. Unterabschnitt 1 · Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  36. § 27 Anerkannte Zertifizierungsstellen
  37. § 28 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  38. § 29 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  39. § 30 Inhalt der Anerkennung
  40. § 31 Erlöschen der Anerkennung
  41. § 32 Widerruf der Anerkennung
  42. Unterabschnitt 2 · Aufgaben der Zertifizierungsstellen
  43. § 33 Führen von Verzeichnissen
  44. § 34 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
  45. § 35 Kontrolle des Anbaus
  46. § 36 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
  47. § 37 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
  48. § 38 Weitere Berichte und Mitteilungen
  49. § 39 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
  50. Unterabschnitt 3 · Überwachung von Zertifizierungsstellen
  51. § 40 Kontrollen und Maßnahmen
  52. Unterabschnitt 4 · Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
  53. § 41 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
  54. § 42 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
  55. Unterabschnitt 5 · Vorläufige Anerkennung
  56. § 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  57. Teil 4 · Zentrales Register
  58. § 44 Register Biostrom
  59. § 45 Datenabgleich
  60. § 46 Maßnahmen der zuständigen Behörde
  61. Teil 5 · Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
  62. § 47 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
  63. § 48 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
  64. § 49 Datenübermittlung
  65. § 50 Zuständigkeit
  66. § 51 Verfahren vor der zuständigen Behörde
  67. § 52 Muster und Vordrucke
  68. § 53 Informationsaustausch
  69. Teil 6 · Ordnungswidrigkeiten
  70. § 54 Ordnungswidrigkeiten
  71. Teil 7 · Übergangs- und Schlussbestimmungen
  72. § 55 Übergangsbestimmung