Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung
BismStiftG§ 12 Dienstsiegel
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung
BismStiftGDie Stiftung führt ein Dienstsiegel.