Gesetze / Verordnung zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks
BlauSchimmelV 1978§ 3
Das Züchten und Halten des Blauschimmelpilzes sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus sind verboten.
Gesetze / Verordnung zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks
BlauSchimmelV 1978Das Züchten und Halten des Blauschimmelpilzes sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus sind verboten.