Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
BrennAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.