Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

BrennAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.

§ 2