Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
BrennAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
BrennAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.