Gesetze / BwBBG 2026 · BGBl. I 2026, Nr. 40

Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr

20 Normen · ausgefertigt 10.02.2026 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Teil 2 · Ausnahmen vom Vergabeverfahrensrecht
  5. § 2 Ausnahmen auf Basis des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  6. § 3 Ausnahmen von den Voraussetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  7. § 4 Ausnahmen von den Voraussetzungen der Vergabeverordnungen
  8. § 5 Ausnahmen vom Haushaltsrecht
  9. § 6 Ausnahme von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen; Prüfung weiterer Ausnahmen
  10. Teil 3 · Erleichterungen des Vergabeverfahrens
  11. § 7 Marktverfügbarkeit; Vergabereife
  12. § 8 Abweichungen vom Losgrundsatz
  13. § 9 Anpassungen des Vergabeverfahrens
  14. § 10 Unwirksamkeit des Vertrages und alternative Sanktionen
  15. Teil 4 · Besonderheiten im Vergabeverfahren
  16. § 11 Angebote aus Drittstaaten
  17. § 12 Gemeinsame europäische Beschaffung
  18. § 13 Zentrale Beschaffungsstellen
  19. § 14 Stärkung innovativer Beschaffungen
  20. Teil 5 · Beschleunigte Nachprüfungsverfahren
  21. § 15 Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer
  22. § 16 Beschleunigte sofortige Beschwerde
  23. Teil 6 · Anpassungen von Verträgen
  24. § 17 Auftragsänderungen
  25. § 18 Erweiterungen von Rahmenvereinbarungen
  26. Teil 7 · Übergangs- und Schlussbestimmungen
  27. § 19 Übergangsregelungen
  28. § 20 Außerkrafttreten