Gesetze / Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

BwFahnAnO

Eingangsformel

Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler.

§ 1