Gesetze / COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung

COV19WahlBewAufstV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.

§ 2