Gesetze / COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
COV19WahlBewAufstV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.