Gesetze / COVID-19-Arbeitszeitverordnung
COVID-19-ArbZV§ 5 Behördliche Befugnisse
Die Aufsichtsbehörde kann feststellen, ob eine Beschäftigung nach dieser Verordnung zulässig ist.
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COVID-19-ArbZVDie Aufsichtsbehörde kann feststellen, ob eine Beschäftigung nach dieser Verordnung zulässig ist.