Gesetze / Coronavirus-Surveillanceverordnung

CorSurV

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 19. Januar 2021 in Kraft und sie tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft. Eine Datenübermittlung gemäß § 1 Absatz 1 an das Robert Koch-Institut ist letztmalig zum 30. April 2023 zulässig.

§ 5