Gesetze / Coronavirus-Surveillanceverordnung
CorSurV§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 19. Januar 2021 in Kraft und sie tritt am 31. März 2022 außer Kraft. Eine Datenübermittlung gemäß § 1 Absatz 1 an das Robert Koch-Institut ist letztmalig zum 31. Dezember 2021 zulässig.