Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung
CoronaImpfV 2021-09§ 2 Folge- und Auffrischimpfungen
Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 1 Absatz 2 umfasst Folge- und Auffrischimpfungen.
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CoronaImpfV 2021-09Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 1 Absatz 2 umfasst Folge- und Auffrischimpfungen.