Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung

CoronaImpfV 2021-09

§ 2 Folge- und Auffrischimpfungen

Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 1 Absatz 2 sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach § 1a umfassen Folge- und Auffrischimpfungen.

§ 1a § 3