Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1993 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

DDRFACHSCHUL_G_1994

§ 1

Dem am 23. Oktober 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2