Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1993 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

DDRFACHSCHUL_G_1994

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 30. Juni 1994

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

§ 1