Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2005 zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

DIBTABKOMMEN_G_2006

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 6. Dezember 2006

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

§ 1